Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Maha Lifestyle UG (haftungsbeschränkt), Perlacher Str. 100, 81539 München (nachfolgend kurz „Agentur“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend kurz „Kunden“).
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen der Agentur und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erbracht werden, in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
2. Abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individualabreden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
1. Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungen einer YouTube-Werbeagentur. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB und umfasst u.a. Agenturleistungen in den Bereichen YouTube-Strategie-Beratung (Audit, Maßnahmenkatalog, Video-Format-Entwicklung, Keyword Recherche), Produktion (Skripterstellung, Set Planung, Videodreh, Fotos für Thumbnails), Post Produktion (Schnitt und Animationserstellung, Musikauswahl), YouTube-Upload auf dem jeweiligen Kundenkanal mit Titel, Thumbnail und Beschreibung sowie Analyse und Performancemessung.
2. Angebote der Agentur sind, soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Agentur ist an das betreffende Angebot nur für die Dauer der jeweils angegebenen Frist gebunden.
3. Angebote der Agentur gelten als angenommen, wenn der Kunde das Angebot fristgemäß unterzeichnet an die Agentur zurücksendet oder anderweitig bestätigt, dass er das Angebot annimmt (z.B. per Fax oder E-Mail).
§ 3 Leistungsumfang und Vergütung
1. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem vom Kunden bestätigten Angebot der Agentur.
2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettohonorar zuzüglich Umsatzsteuer in der bei Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
3. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Eine Überschreitung des dem jeweiligen Angebot zugrunde liegenden Kostenvoranschlags von bis zu 15 % gilt als vom Kunden bereits jetzt genehmigt. Überschreitungen des Kostenvoranschlags von mehr als 15 % werden dem Kunden angezeigt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen aufzeigt.
4. Die Agentur ist berechtigt, Anzahlungen und Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Leistungen, die nicht ausdrücklich im jeweils vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
5. Mehrkosten aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen des Kunden sind, sofern es sich nicht lediglich um Konkretisierungen handelt, vom Kunden zu tragen.
6. Fremd- und Nebenkosten sowie sonstige von der Agentur zum Zwecke der Vertragsdurchführung getätigte Aufwendungen hat der Kunde der Agentur in jeweils nachgewiesener Höhe zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Kommunikations-, Versand-, Reise-, Übernachtungs- und Taxikosten, verauslagte Kosten für Fremdleistungen Dritter sowie sonstige Auslagen (z.B. GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben, Zollkosten etc.).
7. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung von Leistungen Dritte einzuschalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, geschieht dies im Auftrag und auf Rechnung der Agentur. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
8. Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für die Agentur im Rahmen des Auftrags nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Erzielung eines über die vereinbarte Leistung hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolges ist nicht geschuldet.
9. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis oder tritt er vom Vertrag aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, zurück, so bleibt er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen und alle bis dahin angefallen Kosten zu erstatten. Das Gleiche gilt, wenn eine Aktion ohne Verschulden der Agentur durch den Kunden vorzeitig abgebrochen wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen der Agentur sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur nach schriftlicher Mahnung berechtigt, die weitere Ausführung laufender Arbeiten bis zur Bezahlung des rückständigen Betrags auszusetzen.
3. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
4. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde wird sämtliche für die Auftragsdurchführung notwendigen Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Informationen und Unterlagen, Erteilung von Freigaben) erfüllen und die Agentur bei der Ausführung des Auftrages nach Kräften unterstützen.
2. Der Kunde hat insbesondere alle erforderlichen Unterlagen und Materialien rechtzeitig in digitaler Form zur Verfügung zu stellen sowie die von der Agentur mitgeteilten Feedback- und Freigabetermine einzuhalten.
3. Der Kunde hat der Agentur sämtliche Umstände unverzüglich mitteilen, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, insbesondere auch wenn sie erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
4. Sollte die Agentur aufgrund unrichtiger, unvollständiger, nicht rechtzeitig oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden Arbeiten erneut vornehmen müssen oder sich die Fertigstellung des Auftrages verzögern, so trägt der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand.
5. Der Kunde gewährleistet, dass die von seiner Seite zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien (nachfolgend kurz „Kundenmaterial“) hinsichtlich etwaig bestehender Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstiger Rechte Dritter geprüft und sowohl Nutzungs- und Lizenzrechte als auch Einwilligungserklärungen der Mitwirkenden (Darstellerrechte, Recht am eigenen Bild) im für die Vertragsdurchführung jeweils erforderlichen Umfang schriftlich eingeholt wurden (Rechteklärung).
6. Der Kunde garantiert, dass das Kundenmaterial frei von Rechten Dritter für den vertraglich vorgesehenen Zweck eingesetzt werden kann. Eine Haftung der Agentur wegen der Verletzung solcher Rechte ist ausgeschlossen. Sollte die Agentur wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter umfassend freizustellen. Die Freistellung erfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung.
§ 6 Lieferfristen
1. Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von der Agentur schriftlich bestätigt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten termingerecht und rechtzeitig erfüllt hat. Für Verzögerungen aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden, haftet die Agentur nicht.
2. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die von der Agentur nicht zu vertreten sind (z.B. technische Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Anlieferung von Materialien, Datenverlust), berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Derartige Hindernisse und Leistungsverzögerungen werden dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
3. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Kriege, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Feuer, Blitzschlag, Reaktorunfälle, Handelsembargos, behördliche Anordnungen und Lockdowns aufgrund von Pandemien, Streiks und technische Störungen im Internet.
§ 7 Abnahme
1. Der Kunde ist zur Abnahme der vertragsgemäß hergestellten Leistungen verpflichtet. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe eines Mangels verweigert hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
2. Die Abnahmefrist wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert, gilt das Werk als abgenommen.
3. Unabhängig hiervon gilt eine von der Agentur erbrachte Leistung als abgenommen, sobald der Kunde beginnt, die Leistung selbst oder durch Dritte tatsächlich zu nutzen. Sofern die Agentur dem Kunden Zwischenergebnisse vorlegt und der Kunde hierzu seine Zustimmung erteilt, gilt dies als Teilabnahme.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks grundsätzlich nur einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an den von der Agentur gelieferten Leistungen (z.B. Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Skripte, Texte, Dateien, Fotos, Videos).
2. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung und Erstattung aller Kosten. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur rechtliche Schritte wegen unerlaubter Nutzung im Sinne des Urheberrechts vor.
3. Die Leistungen der Agentur dürfen weder bearbeitet noch geändert werden. Die Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
4. Die Eigentumsrechte am produzierten Ausgangs- und Rohmaterial liegen bei der Agentur. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Ausgangs- oder Rohmaterial an den Kunden herauszugeben.
5. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung sind alle Unterlagen und Dateien an die Agentur zurückzugeben. Es ist dem Kunden in diesem Fall nicht gestattet, gelieferte Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.
6. Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz anzugeben, in Medien aller Art zur Eigenwerbung und zu Präsentationszwecken einzusetzen und den Kunden in einer Referenzliste zu führen. Die Agentur ist auch berechtigt, auf Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur hinzuweisen.
§ 9 Gewährleistung
1. Der Kunde hat die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel anzuzeigen.
2. Unterbleibt die Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich offensichtlicher oder bekannter Mängel einschließlich sich hieraus ergebender Folgemängel.
§ 10 Haftung
1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur für sich sowie für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine Kardinalpflicht (d.h. eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung der Agentur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Die Agentur wird den Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes auf erkennbare gewichtige Risiken hinweisen und gewährleistet bezüglich der von ihr selbst zu erbringenden Eigenleistungen, dass dem Kunden die Rechte im für die Vertragsdurchführung jeweils erforderlichen Umfang eingeräumt werden.
5. Im Übrigen ist der Kunde für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und der Ausgestaltung der jeweiligen Werbemaßnahme, insbesondere für die darin enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden, sowie für die werbe- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme, selbst verantwortlich.
6. Die Haftung der Agentur für Ansprüche, die gegen den Kunden aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistungen geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen, wenn die Agentur den Kunden auf eventuelle rechtliche oder andere Haftungsrisiken hingewiesen hat oder solche für die Agentur nicht erkennbar gewesen sind, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
7. Führt der Kunde eine Werbemaßnahme trotz von der Agentur erhobener Bedenken durch oder weist er die Agentur hierzu an, so hat der Kunde die Agentur im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte (z.B. auf Unterlassung oder Schadensersatz) freizustellen und der Agentur alle aus der Inanspruchnahme resultierenden Schäden und Kosten einschließlich notwendiger Rechtsverteidigungskosten zu erstatten.
§ 11 Datenschutz
1. Die Agentur informiert separat in ihrer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen.
2. Der Kunde bestätigt, dass die von ihm oder auf seine Veranlassung hin von Dritten an die Agentur übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Einwilligungen der Betroffenen vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des vom Kunden erteilten Auftrags keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt.
3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur persönliche Daten und andere Informationen für die Dauer des Auftrags speichert, sofern und soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien München als ausschließlichen Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.